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   BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B   

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https://dejure.org/2010,48198
BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B (https://dejure.org/2010,48198)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B (https://dejure.org/2010,48198)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2010 - B 11 AL 167/09 B (https://dejure.org/2010,48198)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und sie hat den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    5 Darüber hinaus fehlt es an hinreichenden Ausführungen zur Klärungsfähigkeit schon deshalb, weil die Beschwerdeführerin davon absieht, den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt und die vollständige Begründung des LSG in nachvollziehbarer Weise darzustellen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; stRspr).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B
    Dass sie eine neuere Entscheidung des EuGH (Urteil vom 10. September 2009, C-44/08, NZA 2009, 1083) zur Massenentlassungsrichtlinie sowie weitere Entscheidungen des EuGH zu Fragen des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes zitiert, ohne dabei konkret den Bezug zu einer für den vorliegenden Rechtsstreit erheblichen Frage deutlich zu machen, genügt offensichtlich nicht.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 167/09 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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